Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB des Anbieters abweichende Bedingungen des Nutzers erkennt der Anbieter nicht an, sofern der Anbieter deren Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
(2) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Adressaten des Angebots; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, als Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Mit der Anmeldung bei dem Anbieter werden dem Nutzer die AGB zur Kenntnis gegeben und wird der Nutzer die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigen. Sie gelten damit für die Nutzung der vertragsgegenständlichen Standard-Software umfassend.
§ 2 Gegenstand des Vertrages
(1) Diese Vertragsbedingungen regeln die zeitweise Nutzung der vertragsgegenständlichen Standard-Software in ihrer bei Vertragsschluss aktuellen Version durch den Nutzer.
(2) Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung bereit gestellt. Der Nutzer kann die auf den Servern des Anbieters bzw. eines von dem Anbieter beauftragten Dritten gespeicherte und ausführbare Software über eine Internetverbindung für die Dauer des Vertrages nutzen.
(3) Die Lizenz an der Software kann nur von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB erworben werden.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragsdauer
(1) Der Vertrag kommt durch die Auswahl eines Tarifs und die Betätigung der mit „kostenpflichtig anmelden“ oder ähnlich gekennzeichneten Schaltfläche im passwortgeschützten Bereich der Software zustande. Bei der Registrierung kann der Nutzer durch jeweils gut ersichtliche Links
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
- die Auftragsverarbeitung (AVV) und
- die Datenschutzerklärung
zur Kenntnis nehmen.
(2) Im Rahmen der Registrierung nimmt der Nutzer diese AGB, die Auftragsverarbeitung (AVV) sowie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis und akzeptiert die AGB sowie die Auftragsverarbeitung (AVV). Zudem bestätigt der Nutzer, dass er berechtigt ist, für das Unternehmen bzw. die Organisation zu handeln. Die Bestätigungen werden vom Anbieter mit Versionsstand und Zeitpunkt im System protokolliert.
(3) Der Vertrag läuft fest für 12 Monate von dem vereinbarten Beginn an, ersatzweise ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß Absatz 1. Nach Ablauf der 12 Monate verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des jeweiligen Vertrags-Jahres gekündigt wird, dies gilt auch für den Ablauf der ersten Vertrags-Festlaufzeit.
(4) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Berichtigung von Eingabefehlern bei der Bestellung, die Erteilung der gesetzlichen Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312 i Abs. 1 Nr. 2 BGB und eine sofortige Bestätigung des Zugangs seiner Bestellung. Soweit derartige Mittel oder Angaben zur Verfügung gestellt werden, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
§ 4 Zahlung
(1) Für die Erst-Einrichtung wird ein Pauschalpreis zzgl. Steuer, soweit diese anfällt, laut Angebot des Anbieters zugrunde gelegt. Die monatliche Vergütung richtet sich nach dem gewählten Tarif. Für die Dauer des Vertrages zahlt der Nutzer monatlich vorschüssig, jeweils vor Beginn eines jeden Monats. Beginnt der Vertrag während eines laufenden Monats, wird die Vergütung für diesen Monat anteilig berechnet.
(2) Dieser und alle anderen Preise des Anbieters sind in Euro und verstehen sich netto zzgl. Steuer, soweit diese anfällt.
(3) Die Bezahlung der laufenden Vergütungen erfolgt auf dem vereinbarten Zahlungsweg.
(4) Sofern der Nutzer mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.
(5) Gerät der Nutzer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann der Anbieter ein Leistungsverweigerungsrecht dadurch geltend machen, dass der Anbieter den Zugang des Nutzers zu der Software vorübergehend sperrt. In diesem Fall ist der Nutzer trotz gesperrtem Zugang weiterhin zur Leistung des Entgeltes verpflichtet. Der Anbieter kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gem. § 543 BGB wegen des Zahlungsverzuges auch fristlos kündigen.
(6) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Anbieter wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Nutzer befugt.
§ 5 Verfügbarkeit der Software, Höhere Gewalt
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, dem Nutzer die Software dauerhaft am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Leistung des Anbieters umfasst die Software in ihrer aktuellen Version, die für ihre Nutzung erforderliche Rechenleistung und den erforderlichen Speicherplatz auf einem über das Internet anwählbaren Server nebst Einwahllogistik für den Nutzer. Der Anbieter schuldet nicht die Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Nutzers bis zu dem soeben definierten Übergabepunkt.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung der Software insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf des Anbieters oder der Software erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Der Anbieter wird dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der Nutzer Rücksicht nehmen (z. B. bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden Störungen ist der Anbieter zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten berechtigt.
(3) Der Nutzer soll Funktionsausfälle oder -störungen der Software so schnell und präzise wie möglich dem Anbieter mitteilen.
(4) Ist der Anbieter zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung des Anbieters zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.
(5) Dauert das Leistungshindernis mehr als einen Monat, hat der Nutzer das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Vertragserfüllung infolge des Hindernisses für ihn kein Interesse mehr hat.
§ 6 Leistungserbringung, Support
(1) Der Nutzer kann bei dem Anbieter Hilfe zu der Bedienung der Software erhalten (Support). Dies erfolgt zunächst durch die Hilfestellung bzw. Erläuterungen im jeweiligen Modul / Bereich der Software. Weiter kann der Nutzer den Anbieter schriftlich oder sonst elektronisch kontaktieren, soweit der Nutzer über die Hilfestellung bzw. Erläuterungen im jeweiligen Modul / Bereich hinausgehende Fragen zur Benutzung und zur Funktion der Software hat. Der Anbieter bietet keine individuelle Fach- und/oder Rechtsberatung an.
(2) Der Nutzer hat nur Anspruch auf die von dem Anbieter tatsächlich aktuell angebotenen Supportleistungen.
(3) Der Anbieter kann die Supportleistung von einer ausreichenden Authentifizierung des Kunden abhängig machen.
(4) Soweit der Anbieter elektronischen Support leistet, erfolgt dieser ausschließlich im erforderlichen Umfang zur Bearbeitung der jeweiligen Supportanfrage. Soweit eine Bearbeitung ohne Einsicht in Tenant-Daten nicht möglich ist, erfolgt ein Zugriff ausschließlich anlassbezogen, im erforderlichen Umfang und durch autorisierte sowie zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen nach Maßgabe der Auftragsverarbeitung (AVV). Der Nutzer stellt dem Anbieter die hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung. Ein Anspruch auf Vor-Ort-Support oder auf den Zugriff auf IT-Systeme des Nutzers besteht nicht. Eigene Aufwendungen des Nutzers im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Supports werden vom Anbieter nicht erstattet.
§ 7 Updates
(1) Der Anbieter entwickelt die Software und seine Dienste ständig weiter. Verbesserungen und Updates der Standardsoftware im Rahmen der bisherigen Funktionalitäten und in Anpassung an geänderte rechtliche und technische Rahmenbedingungen werden dem Nutzer im Rahmen der Überlassung freiwillig automatisch zur Verfügung gestellt.
(2) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf bestimmte Verbesserungen (soweit die Software nicht mangelhaft ist oder wird) oder eine bestimmte Zeitfolge von Maßnahmen.
(3) Der Nutzer hat insbesondere keinen Anspruch auf Weiterentwicklungen mit zusätzlichen Funktionen. Der Anbieter kann deren Nutzung von einer Änderung des Vertrages, insbesondere einer Anpassung der Vergütung, abhängig machen.
§ 8 Verbotene Nutzungen
(1) Dem Nutzer ist verboten, die Cloud-Software übermäßig und in spammender Weise zu nutzen. Er hat alle Vorkehrungen zu treffen, die eine unrechtmäßige, spammende oder sonst übermäßige Nutzung ausschließen.
(2) Dem Nutzer ist untersagt, die Software oder die Server, auf denen sie abläuft, mit schädlichem Code (Computerviren, Würmer oder Trojaner etc.) zu infizieren oder zu verunreinigen oder fahrlässig eine solche Nutzung zu ermöglichen.
(3) Eine Weitergabe, Untervermietung, Unterlizenzierung oder sonstige Weiterveräußerung der Software durch den Nutzer ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
§ 9 Pflichten des Nutzers, Mitwirkung
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, die für den Vertrag erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe betrifft insbesondere das Unternehmen bzw. die Organisation, den Vornamen und Nachnamen der vertretungsberechtigten Person, die vollständige Adresse sowie die Kontaktmöglichkeiten und die Bankdaten. Macht der Nutzer unwahre Angaben, kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten jeweils aktuell zu halten und Veränderungen dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Nutzer erhält von dem Anbieter die Zugangsdaten zu der Software. Die Zugangsdaten haben den Zweck, die Nutzung der gehosteten Software durch unberechtigte Personen auszuschließen. Diese Zugangsdaten sind von dem Nutzer vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen. Zugangsdaten dürfen digital nur in sicher verschlüsselter Form gespeichert werden.
(4) Bei mehrmaliger falscher Eingabe der Zugangsdaten kann zum Schutz des Nutzers der Zugang gesperrt werden. Hat der Nutzer diese Sperrung zu vertreten, haftet er für die durch die Freischaltung entstehenden Kosten und Aufwendungen des Anbieters im Rahmen der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen und angemessenen Kosten.
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Nutzer Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seinem Nutzerprofil verschafft haben. Benachrichtigt der Nutzer den Anbieter nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
(6) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Daten des Nutzers im Rahmen des Betriebs der Software.
(7) Soweit die Software entsprechende Exportfunktionen bereitstellt, kann der Nutzer seine Daten im Rahmen der verfügbaren Funktionen exportieren. Ein Anspruch auf die regelmäßige Bereitstellung gesonderter Datensicherungen besteht nicht.
§ 10 Gewährleistung
(1) Der Anbieter leistet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für die Software, soweit nachfolgend nicht ein anderes geregelt ist. Der Anbieter leistet die Gewähr nur im Rahmen der Eigenschaften der von ihm angebotenen und beschriebenen Software. Der Anbieter leistet keine Gewähr dafür, dass die Software den Interessen oder betrieblichen Besonderheiten des Nutzers entspricht, soweit nicht ein entsprechendes Beratungs- oder sonstiges Verschulden des Anbieters vorliegt.
(2) Ausgeschlossen ist eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a BGB des Anbieters für anfängliche Mängel. Für anfängliche Mängel haftet der Anbieter nur, wenn er diesen Mangel kannte oder hätte kennen müssen und den Nutzer nicht entsprechend informiert hat.
(3) Der Nutzer hat keinen Anspruch wegen Mängeln, wenn die Software nicht ordnungsgemäß funktioniert, weil der Nutzer sie unter nicht vereinbarten Einsatzbedingungen oder in einer nicht vereinbarten Systemumgebung oder sonst unter Verstoß gegen § 8 dieses Vertrages nutzt oder sie selbst oder durch Dritte nachteilig verändert hat und dies für den Mangel verantwortlich ist.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige Mängel nachvollziehbar und detailliert zu melden. Dabei hat der Nutzer insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen des Mangels anzugeben.
(5) Meldet der Nutzer einen Mangel, obwohl er die Fehlfunktion selbst zu vertreten hat, ist der Anbieter berechtigt, dem Nutzer die Kosten für den geleisteten Support zu den jeweils gültigen Beratungspreisen des Anbieters, hilfsweise anhand der üblichen und angemessenen Kosten für eine solche Supportleistung, in Rechnung zu stellen.
(6) Die Behebung von Mängeln erfolgt innerhalb der Geschäftszeiten des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung der Software. Hierfür steht dem Anbieter eine angemessene Frist zu.
(7) Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter in zumutbarem Maße bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen.
(8) Ansprüche des Nutzers wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Software. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder durch den Mangel Leben, Körper, Freiheit oder Gesundheit des Nutzers verletzt wurden.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz oder bei einer zugesicherten Eigenschaft der Höhe nach unbeschränkt.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nicht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Nutzers schützen, die dem Nutzer also der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleibt unberührt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Angestellten und Mitarbeiter des Anbieters sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Subunternehmer. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(4) Die auf der Webseite des Anbieters veröffentlichten Inhalte von Nutzern werden von dem Anbieter nicht auf ihre Rechtsmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und stellen auch nicht die Meinung des Anbieters dar. Für fremde Angebote und Inhalte ist der Anbieter nicht verantwortlich.
§ 12 Urheberrechte des Anbieters, Lizenzen
(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software ein.
(2) Soweit nicht gesetzlich erlaubt, ist dem Nutzer insbesondere untersagt,
- die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu vermischen oder sonst zu verändern; dies gilt auch für die zugehörige Dokumentation,
- die Software zu dekompilieren, nachzuahmen, einem Reverse-Engineering zu unterziehen,
- die Software oder die Dokumentation zu vervielfältigen, soweit dies nicht für den vertragsgemäßen Mietgebrauch notwendig ist,
- an der Software Marken, Urheber- oder anderen Schutzrechtsvermerke des Anbieters zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen
(3) Die vom Nutzer im Rahmen der fachlichen Nutzung der Software eingestellten und für ihn verarbeiteten Daten verbleiben in seiner Verfügungsbefugnis. Die Speicherung erfolgt in den Systemen des Anbieters und der von ihm nach Maßgabe der Auftragsverarbeitung (AVV) eingesetzten Unterauftragsverarbeiter.
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Nutzers verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Für Verarbeitungen zu eigenen Zwecken, insbesondere zur Vertragsverwaltung, Abrechnung, Kontosicherheit, Supportorganisation sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, handelt der Anbieter als Verantwortlicher. Einzelheiten ergeben sich aus der Auftragsverarbeitung (AVV) und der Datenschutzerklärung.
§ 13 Datenschutz
(1) Die nachfolgenden Absätze betreffen Verarbeitungen personenbezogener Daten, für die der Anbieter selbst Verantwortlicher ist. Für personenbezogene Daten, die der Anbieter im Auftrag des Nutzers verarbeitet, gelten die Regelungen der Auftragsverarbeitung (AVV).
(2) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z. B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung dieses Vertrages erforderlich sind.
(3) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung des Betroffenen (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in einen Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 bis 49 DSGVO erfüllt sind, insbesondere ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht oder geeignete Garantien nach Art. 46 DSGVO vorgesehen sind.
(4) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann die Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtsverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.
(5) Soweit dies für den sicheren Betrieb, die Datensicherung, Wiederherstellung, Wartung, Migration oder Störungsbeseitigung erforderlich ist, darf der Anbieter die im Auftrag verarbeiteten Daten nach Maßgabe der Auftragsverarbeitung (AVV) technisch vervielfältigen, sichern oder in ihrer technischen Struktur beziehungsweise ihrem Format anpassen. Der fachliche Inhalt und der Verarbeitungszweck werden hierdurch nicht verändert. Datensicherungen und Wiederherstellungen können über die hierfür eingesetzten Infrastruktur- und Unterauftragsverarbeiter erfolgen.
(6) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die im Auftrag verarbeiteten Tenant-Daten einschließlich der zugehörigen Nutzerkonten grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern der Nutzer nicht zuvor eine Rückgabe verlangt oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sicherungskopien werden im Rahmen der festgelegten Sicherungs- und Löschzyklen gelöscht. Gesetzlich aufzubewahrende Daten, die der Anbieter für eigene Zwecke verarbeitet, insbesondere eigene Rechnungs- und Buchungsdaten, bleiben hiervon unberührt.
(7) Bei Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Auftragsverarbeitung (AVV) gehen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag die Regelungen der Auftragsverarbeitung (AVV) vor.
§ 14 Vertragsübernahme und Änderungen auf Anbieterseite
(1) Der Nutzer erteilt bereits mit Abschluss dieses Vertrages seine allgemeine Zustimmung dazu, dass der Anbieter diesen Vertrag einschließlich der Auftragsverarbeitung (AVV) sowie aller hieraus bestehenden Rechte und Pflichten nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze auf ein anderes Unternehmen übertragen darf, das den Geschäftsbetrieb oder die Softwareplattform ganz oder teilweise fortführt. Dies gilt insbesondere im Rahmen einer Änderung der Rechtsform, Umstrukturierung, Verschmelzung, Ausgliederung, Veräußerung des Geschäftsbetriebs, eines Asset Deals oder einer Übertragung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger. Der neue Anbieter kann seinen Sitz innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums haben.
(2) Voraussetzung für die Vertragsübertragung ist, dass der neue Anbieter sämtliche vertraglichen und datenschutzrechtlichen Pflichten übernimmt und das vereinbarte Datenschutz- und Sicherheitsniveau nicht wesentlich abgesenkt wird. Hat der neue Anbieter seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder geht die Übertragung mit einer Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland einher, müssen vor der Übertragung zusätzlich die Voraussetzungen der Art. 44 bis 49 DSGVO erfüllt sein.
(3) Der Anbieter wird den Nutzer mindestens vier Wochen vor der beabsichtigten Vertragsübertragung in Textform über den vorgesehenen Übertragungszeitpunkt, die Identität, die Kontaktdaten und den Unternehmenssitz des neuen Anbieters informieren. Soweit mit der Übertragung ein Drittlandbezug verbunden ist, informiert der Anbieter zusätzlich über die vorgesehenen Verarbeitungsorte und die eingesetzte datenschutzrechtliche Übermittlungsgrundlage.
(4) Der Nutzer kann der angekündigten Vertragsübertragung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Der Anbieter wird den Nutzer in der Mitteilung ausdrücklich auf die Widerspruchsfrist, die vorgesehene Bedeutung eines unterbleibenden Widerspruchs und die möglichen Folgen eines Widerspruchs hinweisen.
(5) Widerspricht der Nutzer nicht fristgerecht, gilt seine Zustimmung zur konkret angekündigten Vertragsübertragung als erteilt und die Vertragsübertragung kann zum mitgeteilten Zeitpunkt erfolgen. Der neue Anbieter tritt mit Wirksamwerden der Übertragung in sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich der Auftragsverarbeitung (AVV) ein.
(6) Widerspricht der Nutzer fristgerecht, wird sein Vertrag nicht auf den neuen Anbieter übertragen und bleibt zunächst mit dem bisherigen Anbieter bestehen. Ist dem bisherigen Anbieter die weitere Vertragserfüllung infolge der vollständigen Übertragung oder Einstellung des bisherigen Geschäftsbetriebs rechtlich oder tatsächlich nicht mehr möglich, kann der bisherige Anbieter den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Der Nutzer kann den Vertrag in diesem Fall ebenfalls bis zum vorgesehenen Übertragungszeitpunkt in Textform kündigen. Die Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten richten sich nach der Auftragsverarbeitung (AVV).
(7) Eine bloße Änderung der Firma oder Geschäftsanschrift, bei der die Identität des Rechtsträgers unverändert bleibt, stellt keine Vertragsübertragung dar. Entsprechendes gilt für einen identitätswahrenden Rechtsformwechsel, bei dem der Rechtsträger rechtlich fortbesteht. Der Nutzer wird über eine solche Änderung in Textform informiert.
(8) Der Anbieter kann seinen Unternehmenssitz und den Ort der Leistungserbringung ändern, sofern das vereinbarte Datenschutz- und Sicherheitsniveau hierdurch nicht wesentlich abgesenkt wird. Der Anbieter wird den Nutzer über eine wesentliche Änderung mindestens vier Wochen vor deren Umsetzung in Textform informieren. Der Nutzer kann der Änderung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen, wenn hierdurch seine berechtigten vertraglichen oder datenschutzrechtlichen Interessen wesentlich beeinträchtigt werden. Der Anbieter wird den Nutzer in der Mitteilung auf die Widerspruchsfrist und die möglichen Folgen eines Widerspruchs hinweisen. Kann einem begründeten Widerspruch nicht abgeholfen werden und ist dem Anbieter die unveränderte Fortführung der Leistung rechtlich oder tatsächlich nicht möglich, gilt Absatz 6 entsprechend. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 bis 49 DSGVO erfüllt sind. Änderungen der Verarbeitungsorte und der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter richten sich ergänzend nach der Auftragsverarbeitung (AVV).
§ 15 Mediation
(1) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Nutzer, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit im Sinne dieser Mediationsklausel ist die schlichte Nichtzahlung der Vergütung ohne substantiierte Einwendungen von Seiten des Nutzers.
(2) Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten - bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem seiner Vertreter am Sitz des Anbieters zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.
(3) Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationsitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.
(4) Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.
§ 16 Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(2) Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit einem Nutzer, der Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Anbieter ist jedoch jederzeit berechtigt, den Nutzer auch an seinem Geschäftssitz oder jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Anlage: Auftragsverarbeitung (AVV)
Soweit der Anbieter im Rahmen der Software personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet, gilt ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO als Anlage.
Stand: 10. August 2026